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RECHTLICHES

North-Addons Lizenzbedingungen für kostenpflichtige Software

A. Vertragsgegenstand und Anwendungsbereich

Diese Lizenzbedingungen regeln die Nutzung kostenpflichtiger Softwareprodukte, Plugins, Erweiterungen und ergänzender Leistungen, die von North-Addons angeboten werden.

Hierzu zählen insbesondere kostenpflichtige Hauptprodukte sowie gegebenenfalls zusätzlich angebotene Erweiterungen, Installationsleistungen, Zusatzmodule oder Lizenzen zur Entfernung von Herstellerkennzeichnungen.

Soweit für ein einzelnes Produkt keine besonderen Bedingungen vereinbart wurden, gelten ausschließlich diese Lizenzbestimmungen für die Einräumung der Nutzungsrechte.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.

Mit dem rechtmäßigen Erwerb und der Nutzung der Software erkennt der Lizenznehmer diese Lizenzbedingungen an.

Gesetzlich zwingende Rechte bleiben in jedem Fall unberührt.

B. Einräumung der Lizenz

Nach vollständigem Erwerb der entsprechenden Lizenz erhält der Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches und grundsätzlich räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Software.

Sofern beim jeweiligen Produkt keine zeitliche Begrenzung angegeben ist, wird das Nutzungsrecht an der erworbenen Version grundsätzlich dauerhaft eingeräumt.

Die Lizenz wird dem jeweiligen Erwerber beziehungsweise dem für den Kauf verwendeten Benutzerkonto zugeordnet.

Eine Lizenz berechtigt grundsätzlich zum Betrieb einer produktiven Installation.

Wird dieselbe Installation aus technischen Gründen auf mehreren Systemen betrieben, beispielsweise im Rahmen von Hochverfügbarkeit, Clusterbetrieb oder Lastverteilung, gilt dies nicht als zusätzliche Installation, solange diese Systeme ausschließlich gemeinsam dieselbe lizenzierte Anwendung bereitstellen.

Für jede weitere eigenständige produktive Installation ist eine zusätzliche Lizenz erforderlich.

C. Zulässige Verwendung

Die Software darf sowohl privat als auch gewerblich eingesetzt werden, sofern beim betreffenden Produkt keine abweichende Einschränkung ausgewiesen ist.

Der Lizenznehmer darf die Software installieren, betreiben und im Rahmen des vorgesehenen Funktionsumfangs verwenden.

Erforderliche Sicherungskopien sowie reguläre technische Backups dürfen erstellt werden.

Solche Kopien dürfen ausschließlich der Sicherung oder Wiederherstellung der rechtmäßig lizenzierten Installation dienen und stellen keine zusätzlichen Nutzungsrechte dar.

D. Technische Anpassungen

Der Lizenznehmer darf den zugänglichen Quellcode und die dazugehörigen Datenbankstrukturen für den eigenen Einsatz anpassen, soweit dadurch keine gesetzlichen oder vertraglichen Rechte verletzt werden.

Änderungen erfolgen auf eigenes Risiko.

Soweit gesetzlich zulässig, besteht kein Anspruch darauf, dass North-Addons individuell veränderte Versionen unterstützt, aktualisiert oder mit späteren Versionen kompatibel hält.

Dekompilierung, Disassemblierung oder sonstige technische Rückübersetzung sind nur in dem Umfang zulässig, in dem dies gesetzlich zwingend gestattet ist.

Insbesondere bleiben gesetzlich vorgesehene Rechte zur Herstellung der Interoperabilität oder zur Fehlerbeseitigung unberührt.

E. Urheber- und Herstellerkennzeichnungen

Urheberrechtsvermerke, Copyright-Angaben, Herstellerinformationen, Lizenzkennzeichnungen und vergleichbare Hinweise dürfen grundsätzlich nicht entfernt oder verfälscht werden.

Wurde für ein Produkt eine gesonderte Branding-Free-Lizenz erworben, dürfen ausschließlich diejenigen sichtbaren Kennzeichnungen entfernt werden, auf die sich diese Zusatzlizenz ausdrücklich bezieht.

Hinweise innerhalb des Quellcodes, rechtlich erforderliche Lizenzinformationen sowie Kennzeichnungen von Drittanbieter-Komponenten können davon ausgenommen sein.

F. Aktualisierungen

North-Addons kann für seine Produkte Aktualisierungen, Fehlerkorrekturen, Sicherheitsupdates oder neue Versionen veröffentlichen.

Soweit keine gesetzliche Verpflichtung oder ausdrückliche vertragliche Zusage besteht, werden Updates ohne festen Veröffentlichungsrhythmus bereitgestellt.

Der Lizenznehmer entscheidet grundsätzlich selbst über die Installation freiwilliger Aktualisierungen.

Notwendige Sicherheits- oder Kompatibilitätsupdates sollten zeitnah installiert werden.

Unterlässt der Lizenznehmer die Installation eines bereitgestellten notwendigen Updates und entsteht ein Fehler ausschließlich aufgrund der fehlenden Aktualisierung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Folgen einer solchen Nichtinstallation.

Ein Anspruch auf sämtliche zukünftigen Hauptversionen oder neue kostenpflichtige Funktionsgenerationen besteht nur, wenn dies für das betreffende Produkt ausdrücklich zugesagt wurde.

G. Eigene Veränderungen und Support

Verändert der Lizenznehmer den Quellcode, Templates, Datenbankstrukturen oder andere technische Bestandteile der Software, trägt er das Risiko für daraus entstehende Fehlfunktionen selbst.

Soweit eine Störung durch eine solche Änderung verursacht wurde, besteht kein Anspruch auf kostenfreie Fehleranalyse oder Fehlerbehebung durch North-Addons.

North-Addons kann dennoch freiwillige Unterstützung leisten.

Ein bestehender Supportanspruch für unveränderte Bestandteile der Software bleibt unberührt, sofern ein auftretender Fehler nachweislich nicht durch die individuelle Änderung verursacht wurde.

H. Haftung bei technischen Veränderungen

North-Addons haftet nicht für Schäden, die ausschließlich durch unsachgemäße Eingriffe des Lizenznehmers oder Dritter in den Quellcode, die Datenbank oder die Serverumgebung verursacht wurden, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.

Dies betrifft insbesondere Fehler infolge nicht vorgesehener Änderungen, inkompatibler Fremderweiterungen oder manueller Datenbankeingriffe.

Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleibt unberührt.

I. Übertragung an Dritte

Eine dauerhaft eingeräumte Softwarelizenz kann nur zusammen mit der vollständigen Aufgabe der eigenen Nutzung übertragen werden, soweit eine Übertragung gesetzlich und nach den Bedingungen des jeweiligen Vertriebswegs zulässig ist.

Der bisherige Lizenznehmer muss in diesem Fall sämtliche produktiv nutzbaren Kopien entfernen und darf die Software nach Abschluss der Übertragung nicht weiter verwenden.

Eine teilweise Übertragung oder Aufteilung einer einzelnen Lizenz auf mehrere Personen oder Installationen ist nicht zulässig.

Sind Lizenz, Downloadzugang oder Kaufnachweis an ein Benutzerkonto eines externen Marktplatzes gebunden, richtet sich die technische Übertragbarkeit zusätzlich nach den dort geltenden Bedingungen.

J. Unzulässige Verbreitung

Nicht gestattet ist insbesondere:

  • die öffentliche Bereitstellung der Software zum Download,
  • die Weitergabe an mehrere Dritte unter Verwendung derselben Lizenz,
  • die Veröffentlichung auf Downloadportalen oder Filesharing-Plattformen,
  • der Verkauf einzelner Bestandteile der Software als eigenes Produkt,
  • die Vermietung oder Unterlizenzierung ohne ausdrückliche Berechtigung,
  • die Verwendung einer Einzelplatzlizenz für mehrere unabhängige produktive Installationen.

Gesetzlich zulässige Übertragungen und zwingende Rechte bleiben hiervon unberührt.

K. Weitergabe an ungeeignete Erwerber

Der Lizenznehmer darf die Software nicht bewusst an Personen oder Unternehmen weitergeben, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Software anschließend rechtswidrig vervielfältigt, öffentlich verbreitet oder anderweitig entgegen den eingeräumten Nutzungsrechten verwendet werden soll.

L. Support nach Lizenzübertragung

Nach einer wirksamen Übertragung einer Lizenz richten sich Support-, Update- und Downloadrechte nach dem jeweiligen Produktmodell und den Bedingungen der verwendeten Vertriebsplattform.

Ein automatischer Anspruch auf Übernahme persönlicher Supportleistungen des bisherigen Lizenznehmers besteht nicht.

M. Verletzung der Lizenzbedingungen

Bei erheblichen schuldhaften Verstößen gegen diese Lizenzbedingungen kann North-Addons die gesetzlich vorgesehenen Rechte geltend machen.

Hierzu können insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz gehören.

Eine automatische vollständige Vernichtungspflicht sämtlicher Kopien oder ein automatischer Verlust sämtlicher Rechte tritt nur ein, soweit dies gesetzlich wirksam vereinbart werden kann oder sich aus einer wirksamen Beendigung des Nutzungsrechts ergibt.

N. Drittinhalte

North-Addons ist grundsätzlich nicht Urheber oder Anbieter von Inhalten, die Nutzer oder Betreiber einer Website mithilfe der Software selbst einstellen oder veröffentlichen.

Für solche fremden Inhalte ist grundsätzlich die Person verantwortlich, die diese Inhalte bereitstellt.

Gesetzliche Prüf-, Sperr- oder Handlungspflichten von North-Addons bleiben unberührt.

O. Schlussbestimmungen

Ergänzende oder individuelle Vereinbarungen bedürfen einer eindeutigen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

Sollte eine Bestimmung dieser Lizenzbedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, treten an ihre Stelle die gesetzlichen Regelungen.

Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.


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